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Sportunterricht

Die Teilnahme am Sportunterricht ist für alle Kinder verpflichtend. Darf ein Kind krankheitsbedingt einmalig nicht am Sport teilnehmen, so wird eine schriftliche Entschuldigung der Eltern benötigt. Eine Freistellung über einen längeren Zeitraum ist nur mit ärztlichem Attest möglich.
Aus Sicherheitsgründen müssen die Schüler Schmuck und Uhren während des Sportunterrichts ablegen. Ohrschmuck muss, falls er nicht abgelegt wurde, von der Schülerin oder dem Schüler selbst mit einem Pflaster abgeklebt werden. Die Lehrkraft darf diese Aufgabe nicht übernehmen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind angemessene Sportkleidung sowie feste Hallenturnschuhe trägt. Im Sommer werden zusätzlich Schuhe für draußen, sowie ein Sonnenschutz benötigt.