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Sprachförderung (Vorkurs Deutsch)

Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind gesetzlich verpflichtet, ein Jahr vor der Einschulung an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen (Vorkurs Deutsch) teilzunehmen. Die Durchführung dieser Fördermaßnahmen findet in Kooperation mit dem Kindergarten statt.