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Übertritt
Seit dem Schuljahr 2009/2010 gelten folgende Übertrittsregelungen:
Es findet ein Informationsabend in der 3. Klasse statt, an dem die Möglichkeiten des bayerischen Schulsystems behandelt werden.
Es findet ein Informationsabend in der 4. Klasse statt, der die Übertrittsregelungen in der 4. und 5. Jahrgangsstufe thematisiert.
In der 4. Klasse:
- gibt es eine Richtzahl von Leistungsnachweisen
- werden Proben eine Woche vorher angekündigt
- statt des Zwischenzeugnisses erhalten die Eltern im Januar eine Zwischeninformation zum Leistungsstand ihres Kindes
- erhalten alle Kinder und Eltern in der ersten Mai Woche ein Übertrittszeugnis
Übertrittsbedingungen:
- Gymnasium: Notendurchschnitt 2,33 in den Fächern (D, M, HSU)
- Realschule: Notendurchschnitt 2,66 in den Fächern (D, M, HSU)
Bei Nichterreichung des Durchschnitts gibt es die Möglichkeit des Probeunterrichts.
Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in den Fächern D und M die Noten 3 und 4 oder 4 und 3 erreicht werden. Bis zur Notenkonstellation 4/4 in D und M ist der Elternwille ausschlaggebend.